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Keine weitere Finanzspritzen für Staatsbanken

Die Reform des Finanzsystems gilt gegenwärtig als eine der wichtigsten Aufgaben der chinesischen Regierung. Im Kern geht es darum, die Staatsbanken in Aktiengesellschaften umzuwandeln und ihre Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen. Dieses Vorhaben wird allerdings massiv durch das Problem notleidender Kredite („bad loans“) beeinträchtigt.

Der chinesischen Zentralregierung unterstehen vier staatseigene Banken. Ihr Kapital macht rund 56% des Gesamtkapitals aller Finanzinstitutionen Chinas aus. Allerdings handelt es sich bei diesen vier Banken (Bank of China, China Construction Bank, Industrial and Commercial Bank of China, Agricultural Bank of China) nicht um reine Geschäftsbanken, da sie im Rahmen der Planwirtschaft keine betriebswirtschaftliche Autonomie hatten. Jede dieser vier Banken ist daher mit einem gewaltigen Berg an notleidenden Krediten belastet. Seit langem gehört die Beaufsichtigung der chinesischen Finanzmärkte zu den Schwächen des chinesischen Finanzsystem. Im vergangenen Jahr wurde daher eine Bankenaufsicht, die Kommission für Kontrolle und Verwaltung des Chinesischen Bankwesens, gegründet.

Um die Umstrukturierung der vier staatseigenen Banken zu fördern, hat die Zentralregierung Ende des vergangenen Jahres 45 Milliarden US-Dollar aus den Devisenreserven des Landes zur teilweisen Entschuldung von zwei der vier Banken (Bank of China, China Construction Bank) bereitgestellt. Damit soll die Kapitalausstattung verbessert und so der Börsengang der beiden Banken ermöglicht werden. Außerdem will die Regierung mit diesen Maßnahmen Erfahrungen für weitere Reformen sammeln.

Der Vorsitzende der neu gegründeten Bankenaufsicht,

Liu Mingkang, erklärte dazu am Donnerstag, dass die übrigen 2 der 4 staatseigenen Banken zur Beseitigung ihrer notleidenden Kredite und zur Finanzierung ihres Börsengangs im Ausland keine finanziellen Mittel aus den staatlichen Devisenreserven erhalten werden. Die beiden von der Regierung finanziell unterstützten Banken sollten in den kommenden 3 Jahren zu zwei finanzkräftigen und international wettbewerbsfähigen Banken umstrukturiert werden.

Weiter sagt Liu Mingkang: „Bei der Ablösung und Beseitigung der notleidenden Kredite müssen die Banken sehr diszipliniert vorgehen. Wichtig ist, eventuelle Risiken im Rahmen der Umstrukturierung der Banken zu Aktiengesellschaften zu vermeiden. Das gilt insbesondere für zwei Bereiche: Erstens müssen Diejenigen, die für die notleidenden Kredite verantwortlich sind, dafür zur Verantwortung gezogen werden. Zweitens muss dafür gesorgt werden, dass betroffenen Unternehmen während der Reform Schulden nicht automatisch erlassen werden.“

Ministerpräsident Wen Jiabao hat in seinem Rechenschaftsbericht vor der Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses (NVK) die Entschlossenheit der Zentralregierung bekräftigt, die erforderlichen Reformen zu vollenden. In diesem Zusammenhang gingen zwei ranghohe Finanzexperten am gestrigen Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Beijing auf Fragen von Journalisten zur Reform der staatseigenen Banken ein.

Während das Ziel der Umwandlung der staatlichen Banken in Aktiengesellschaften feststeht, wird im In- und Ausland eine Frage mit großer Aufmerksamkeit verfolgt: Wird die Regierung im Zuge der Umwandlung der Banken auf ihre Kontrolle der 4 Banken verzichten? Eine klare Antwort auf diese Frage hat die Zentralregierung bislang noch nicht gegeben. Dr. Zhang Bin vom Weltwirtschafts- und Politikforschungsinstitut der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften glaubt, die Regierung werde größter Anteilseigner der Banken sein: „Die staatseigenen Banken in China unterscheiden sich von denen im Ausland. Die staatseigenen Banken in China erfüllen neben den allgemeinen Funktionen von Banken auch staatliche Aufgaben. So obliegt es ihnen, die Staatswirtschaft zu stabilisieren, insbesondere durch die Stabilisierung der Makrowirtschaft. Bei der Umwandlung wird ein Teil der Aktien auch an nichtstaatliche Spieler vergeben, hauptsächlich mit dem Ziel, die Effizienz zu erhöhen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Staat in absehbarer Zeit auf die Leitung der staatseigenen Banken verzichten wird.“

(CRI/China.org.cn, 12. März 2004)



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