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Jurist über Verfassungsänderung

Von Hu Yongping

Am 8. März erklärte Wang Zhaoguo, stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses (NVK), auf dem 3. Plenum der 2. Tagung des 10. NVK den Entwurf der geplanten Verfassungsänderung. Bei der diesmaligen Verfassungsrevision sollen 13 Stellen geändert werden. Die zu revidierenden Inhalte sind von Bedeutung und haben die Aufmerksamkeit aller Gesellschaftskreise erregt. Aus diesem Anlass sprach China.org.cn mit dem Professor der Fakultät für Rechtswesen der Chinesischen Volksuniversität, Hu Jinguang, über die Inhalte der Verfassungsänderung sowie deren Hintergründe und Bedeutung.

China.org.cn: Es wurde gesagt, dass die Verfassungsänderung ein „Meilenstein der wirtschaftlichen Reform in den vergangenen 25 Jahren" und von tiefgreifender Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Marktwirtschaft sei. Wie beurteilen Sie dies und auf welche konkreten Änderungen bezieht sich dieser Kommentar?

Hu Jinguang: Ich persönlich halte diesen Kommentar für richtig. Ich denke, dass die folgenden Änderungen großen Einfluss auf die Zukunft Chinas ausüben werden.

Erstens wird das Konzept „Dreifaches Vertreten" in die Verfassung eingearbeitet. Das Konzept weist andere Schwerpunkte als die Deng Xiaoping-Theorien auf. Das Konzept „Dreifaches Vertreten" ist eine Leitlinie für den Aufbau unserer Partei, die selbstverständlich das gesellschaftliche Leben des Landes beeinflusst. Das Konzept „Dreifaches Vertreten" verdeutlicht die Zielsetzung der Partei und seine Verankerung in die Verfassung wird gewährleisten, dass unsere Partei fortschrittlich bleibt.

Zweitens ist die Verankerung des Begriffs der „politischen Zivilisation" in die Verfassung von Bedeutung. Auf dem 16. Parteitag wurde das Konzept der „politischen Zivilisation" zum ersten Mal vorgestellt und es wird nun neben der „materiellen" und „geistigen Zivilisation" in die Verfassung eingearbeitet. Seit dem 16. Parteitag übt das zentrale Führungsgremium Chinas im Geist der politischen Zivilisation die Staatsangelegenheiten aus. Die Formulierungen, u.a. „Regieren im Interesse des Volkes" und „die Transparenz der Regierungsangelegenheiten" sind konkrete Verkörperungen der „politischen Zivilisation."

Drittens wird die Erweiterung der Klausel über die „am sozialistischen Aufbau Beteiligten" die Vorurteile gegenüber Privatunternehmern vermindern. Sie werden nun auch als am Aufbau des Sozialismus beteiligt bezeichnet. Somit wird nun ihre Arbeit auch als Beitrag zum sozialen Fortschritt sowie zu Stabilität und Entwicklung der Gesellschaft anerkannt. Früher wurden in der Verfassung nur sozialistische Werktätige und Patrioten erwähnt.

China.org.cn: Welche Besonderheiten sehen Sie bei der diesmaligen Verfassungsänderung?

Hu Jinguang: Die größte Besonderheit liegt darin, dass die zu revidierenden Klauseln u.a. den Schutz der Menschenrechte betreffen. Bei der Revision wird diese Frage mehrmals direkt oder indirekt erwähnt. Die erste Stelle, die sich direkt auf diese Frage bezieht, ist die Änderung in Bezug auf das Eigentumsrecht. Wie allgemein bekannt ist das Eigentumsrecht ein wesentliches Menschenrecht. Die Menschenrechte beinhalten unter anderem das Recht auf Leben, Eigentum und Freiheit. Die vorhandenen Gesetze sind in Bezug auf den Schutz der Eigentumsrechte auf einem relativ niedrigen Niveau und sind nicht systematisch. Durch die Revision werden die Eigentumsrechte gestärkt.

Die zweite Stelle, an der diese Frage direkt angesprochen wird, ist die Ergänzung der Klausel, dass „der Staat die Menschenrechte respektiert und schützt." Die geltende Verfassung vom Jahr 1982 verfügt über relativ vollständige Bestimmungen über die grundlegenden Rechte und Freiheiten der Bürger. Doch, mit der gesellschaftlichen Entwicklung und im Zuge von Reform und Öffnung sind einige neue Rechte und Freiheiten zu achten. Außerdem ist China zwei Menschenrechtskonventionen – der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte" und der „Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte", beigetreten. Daher ist es notwendig, die einheimischen Gesetze an die Konventionen anzupassen. Die dritte Stelle, an der diese Frage direkt angesprochen wird, ist die über die Verhängung des Notstandes. Die Frage der Verhängung des Notstandes ist auch eine Frage der Menschenrechte. Wenn es keine Notstandsgesetzgebung gäbe, würde dies zu Verletzungen der Menschenrechte führen.

China.org.cn: Ein wichtiger Punkt der Verfassungsänderung ist die Formulierung, dass der Staat die Entwicklung der nichtstaatlichen Wirtschaftssektoren ermutigt, unterstützt und leitet sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz beaufsichtigt und verwaltet. Was für ein Einfluss wird die Revision auf die Entwicklung der nichtstaatlichen Wirtschaftssektoren ausüben?

Hu Jinguang: Der Begriff „nichtstaatliche Wirtschaftssektoren" bezieht sich nicht nur auf die Privatwirtschaft, sondern auch auf Unternehmen mit Auslandskapital (einschließlich Unternehmen mit chinesisch-ausländischer Kapitalbeteiligung, Unternehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital und chinesisch-ausländischer Kooperationsunternehmen). Die diesmalige Revision verkörpert die Erkenntnisse über die Beiträge nichtstaatlicher Wirtschaftssektoren für die gesellschaftliche Entwicklung. Die nichtwirtschaftlichen Wirtschaftssektoren wurden am Anfang „als Ergänzung der Kollektivwirtschaft" bezeichnet, dann ab 1999 als „ein wichtiger Bestandteil der sozialistischen Marktwirtschaft" gewürdigt und werden nun schließlich expressis verbis ermutigt. Bis jetzt praktizierte der Staat gegenüber der nichtstaatlichen Wirtschaft eine Politik der Anleitung, Aufsicht und Regulierung, nun aber ermutigt, unterstützt, beaufsichtigt und verwaltet er sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Warum wird die Unterstützung der nichtstaatlichen Sektoren betont? Der Hauptgrund ist, dass es zu viele Beschränkungen für sie gibt. Nehmen wir ein Beispiel: In der Vergangenheit wurde die Privatwirtschaft in Bezug auf Kredite, Steuern sowie Im- und Export sehr beschränkt. Die "Ermutigung und Unterstützung" wird nun hoffentlich ihre Entwicklung fördern.

China.org.cn: Unter den Änderungungsvorschlägen sind die folgenden Formulierungen auffallend: „Das legale Eigentum der Bürger darf nicht verletzt werden", „Der Staat schützt im Rahmen des Gesetzes das Recht der Bürger auf Privateigentum und Erbschaft", „Der Staat kann, nach den Erfordernissen des öffentlichen Interesses, in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen Privateigentum der Bürger einziehen oder zur Nutzung beanspruchen und leistet dafür Entschädigung." Welche Bedeutung hat die Verankerung dieser Inhalte in die Verfassung?

Hu Jinguang: Die Revision ist von großer Bedeutung. Zwar ist in der Verfassung von 1982 das Recht auf legales Einkommen und Eigentum verankert worden, aber in den Bestimmungen sind einige Unzulänglichkeiten vorzufinden, die nun ausgebessert werden sollen.

Erstens wird der Begriff des Privateigentums und des Rechts auf Privateigentum geändert. Bis jetzt wurde der Schutz des Privateigentums nur im Kapitel über Allgemeine Grundsätze der Verfassung festgeschrieben, aber nicht in den Klauseln über die wesentlichen Rechte der Bürger. Diesmal wird der Begriff des Rechts auf Privateigentum verdeutlicht als ein Recht der Bürger. Die vorhandenen Bestimmungen schützen nur das Eigentumsrecht der Bürger auf ihre legalen Einkommen und andere auf legale Weise erworbene Eigentümer. In der revidierten Fassung wird das Recht auf Privateigentum als ein grundlegendes Recht der Bürger betrachtet.

Zum zweiten wird diesmal das Recht auf Privateigentum anstatt des Eigentumsrechts betont. Eigentumsrecht ist nur ein Teil des Rechts auf Privateigentum. Die Bürger haben neben dem Recht auf den Besitz ihres Eigentums auch andere Rechte, u.a. das Recht auf Nutzung des Privateigentums und des Profitierens von ihmr.

Drittens wurden die Bestimmungen über das Einziehen und die Nutzung von Privateigentum geändert. In den vorhandenen Bestimmungen wurde festgelegt, dass der Staat das Privateigentum der Bürger zur Nutzung beanspruchen kann, diesbezügliche Entschädigungen wurden aber nicht erwähnt. Das Eigentum der Bürger zu schützen ist wichtig, Entschädigungen sind ein wichtiger Bestandteil dieses Schutzes, falls das Eigentum beschädigt oder enteigenet wird. Ohne Entschädigungsklauseln ist der Schutz nicht vollständig gewährleistet. Entschädigungen sind für die Garantie der Rechte der Bürger und den Erhalt der gesellschaftlichen Stabilität von Bedeutung. Früher wurde nur die Möglichkeit des Staates, privates Eigentum der Bürger zur Nutzung zu beanspruchen, festgelegt. Nun wird die Möglichkeit zu dessen Einzug hinzugefügt. Früher wurde nur ein Anspruch des Staates auf Nutzung privaten Bodens formuliert, nun wird dieser auf Privateigentum ausgedehnt. Das heißt, dass neben Boden auch anderes Eigentum der Bürger eingezogen oder zur Nutzung beansprucht werden kann, wenn dies das öffentliche Interesse erfordert. Der Staat leistet hierfür aber Entschädigung.

China.org.cn: In der Verfassungsänderung wird die „Verhängung des Standrechts" in Artikeln 67 und 69 in „Verhängung des Ausnahmezustandes" verwandelt. Welche Unterschiede ergeben sich dadurch und warum werden diese Artikel geändert?

Hu Jinguang: In der geltenden Verfassung taucht nur die Formulierung „Verhängung des Standrechts" auf, die für folgende drei Fälle geeignet ist: Rebellion, Waffengewalt und Krieg. Die Verhängung des Standsrechts zielt darauf ab, mit Hilfe des Militärs die gesellschaftliche Ordnung zu sichern, falls sie durch Gewalttätigkeiten gefährdet wird. Doch die Verhängung des Standrechts gilt nicht für Fälle wie die SARS-Epidemie im letzten Jahr und die Vogelgrippe dieses Jahr. Aus diesem Anlass wird die Formulierung „Verhängung des Standrechts“ in „Verhängung des Ausnahmezustandes" umgewandelt. Dieser Begriff entspricht den Erfordernissen der gegenwärtigen Gesellschaft besser.

Der Staat wird in Notfällen besondere Maßnahmen treffen, um die Ordnung zu wahren oder wiederherzustellen. Unter solchen Umständen werden manche Klauseln der Verfassung und manche gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt, was höchstwahrscheinlich dazu führt, dass die Rechte der Bürger beeinträchtigt werden. Zum Beispiel wird im Falle des Ausnahmezustandes das Recht der Bürger auf Demonstrationen aufgehoben. Im Vergleich mit der früheren Formulierung „Verhängung des Standrechts" stellt die Formulierung der „Verhängung des Ausnahmezustandes" einen besseren Schutz der Menschenrechte dar.

China.org.cn: Warum wird die Amtsperiode der Volkskongresse auf lokaler Ebene von 3 Jahren auf 5 Jahre verlängert?

Hu Jinguang: Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens wird so gesichert, dass die Wahl des Volkskongresses auf lokaler Ebene und auf zentraler Ebene gleichzeitig stattfindet. Zweitens können die Abgeordneten der Gemeindeebene ihrer Rolle schwer innerhalb einer kurzen Amtsperiode gerecht werden. Auch ihre Verdienste sind so nur schwer zu beurteilen. Manche neu gewählte Abgeordnete brauchen Zeit, sich an ihre Arbeit zu gewöhnen. Zu häufige Wechsel sind für die Arbeit der Abgeordneten an der Basis nicht dienlich, führen zugleich auch zu einer Verschwendung von Ressourcen. Aus diesen beiden Gründen wird mit der Revision die Amtsperiode von Abgeordneten der Gemeindeebene auf 5 Jahre verlängert.

Professor Hu Jinguang ist Leiter des Forschungsinstituts für das Studium der Verfassung und der administrativen Gesetze an der Chinesischen Volksuniversität. Er ist zugleich Leiter für Politik und gesetzliche Verordnungen des chinesischen Bildungsministeriums. Im Jahr 1998 erhielt er den Doktortitel für Rechtswissenschaft. 1996 wurde er als Kandidat aus einer Gruppe von 10 landesweit ausgezeichneten jungen Rechtswissenschaftlern ausgewählt und für den Preis der Hong Konger Bildungsstiftung nominiert. Gegenwärtig amtiert er nebenberuflich als ständiger Forschungsrat der Studiengesellschaft für die Verfassung der Chinesischen Akademie der Rechtswissenschaften und ständiger Forschungsrat der Studiengesellschaft für die Verfassung der Akademie der Rechtswissenschaften der Stadt Beijing.

(China.org.cn, 13. März 2004)



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